Aktuelles
Natürlich steht Deine Führerscheinausbildung für uns immer an erster Stelle. Doch auch darüber hinaus hält unsere Fahrschule für Dich eine Vielzahl zusätzlicher attraktiver Angebote bereit. An dieser Stelle findest Du aktuelle Informationen und Impressionen zu Veranstaltungen, News und interessante Artikel rund ums Fahren!
So sehen Sieger aus: In unserer Rubrik Bestanden gratulieren wir unseren Fahrschülern zur erfolgreichen Führerscheinprüfung. Gerne helfen wir auch Dir dabei, Dich schon bald in die Reihe der lachenden Gewinner einzureihen! Wir beraten Dich jederzeit gerne in allen Fragen rund um die Ausbildung.
Leiser, schneller, sicherer!
15.01.2016 | FAHRSCHUL-WISSENDas neue Jahr bringt Änderungen im Straßenverkehrsrecht Zumindest 2016 wird es auf deutschen Autobahnen keine Pkw-Maut geben: Nachdem die Europäische Kommission Mitte 2015 ein Vertragsverletzungsverfahren eröffnete, hat Verkehrsminister Alexander Dobrindt die Einführung der Abgabe zunächst auf Eis gelegt. Mit welchen wichtigen Veränderungen wir in diesem Jahr dagegen rechnen müssen, schildert #userInhaber# von der #userName#. „Wenn Sie zu den sportlichen Autofahrern gehören, müssen Sie in Zukunft eventuell leiser treten“, so der Fahrschulinhaber. „Ab Juli dürfen nachträglich eingebaute Klappenauspuffanlagen nicht mehr Lärm verursachen als ein serienmäßiger Auspuff. Ein lautes Aufheulen beim Start wird dann der Vergangenheit angehören.“ Die neue Regelung soll die Lärmbelästigung auf Deutschlands Straßen reduzieren – gut für die Anwohner, schlecht für alle Freizeit-„Rennfahrer“. Wer bereits einen Klappenauspuff besitzt, kann jedoch aufatmen: Nur neu angeschaffte Fahrzeuge sind betroffen; bestehende Anlagen müssen nicht umgerüstet werden. Und die Autohersteller suchen bereits nach Lösungen, die zukünftig beide Seiten befriedigen sollen. Durchweg positiv dürfte dagegen die Erweiterung des Onlinezulassung-Services aufgenommen werden: „Seit letztem Jahr ist es möglich, sein Fahrzeug über das Internet anzumelden. Ab 1. Januar 2016 können neben Adressänderungen nun auch Wiederzulassungen und allgemeine Zulassungen online vorgenommen werden“, berichtet #userInhaber#. Lange Wartezeiten und überfüllte Zulassungsstellen sind damit hoffentlich bald Geschichte. Für noch mehr Sicherheit auf Deutschlands Straßen soll ein längeres Erste-Hilfe-Training für Fahrschüler sorgen. „Bisher waren für die Führerschein-Klassen A und B sechs Zeitstunden Unterricht Pflicht“, erläutert Fahrschulinhaber #userInhaber#. „Ab 2016 kommen zwei weitere Stunden hinzu. Der neue Erste-Hilfe-Kurs besteht dann aus neun Unterrichtseinheiten von jeweils 45 Minuten.“ Wie wichtig Erste-Hilfe-Kenntnisse im Straßenverkehr sind, wird nach Einschätzung des engagierten Fahrlehrers leider häufig unterschätzt. Seine Empfehlung zum neuen Jahr lautet deshalb: „Frischen Sie Ihr Wissen zu lebensrettenden Sofortmaßnahmen am Unfallort wieder einmal auf, damit Sie im Falle eines Notfalles kompetent helfen können!“ Fragen zum Umgang mit den Neuerungen in der StVO beantwortet #userInhaber# gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
Mehr erfahren >Besonders hart geahndet: Verstöße in der Probezeit
15.12.2015 | FAHRSCHUL-WISSENAufbauseminare sorgen für Sicherheit im Straßenverkehr Für Verkehrsteilnehmer, die sich noch in der Probezeit befinden, existieren spezielle Auflagen, zum Beispiel die Null-Promille-Grenze. Wird ein Fahranfänger auch nur mit minimalem Alkohol im Blut erwischt, gilt dies bereits als schwerer Verstoß – und das hat in der Probezeit spezielle Konsequenzen. „Verstöße von Fahranfängern werden in zwei unterschiedliche Kategorien eingestuft“, so Thorsten Baumbach, Inhaber der Fahrschule Thorsten Baumbach. „Zu den leichten Vergehen gehören etwa Kennzeichenmissbrauch und die unbefugte Nutzung eines Kraftfahrzeugs; bei Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit um mehr als 20 km/h, Missachtung einer roten Ampel oder Verstoß gegen die Null-Promille-Regel handelt es sich dagegen um schwere Zuwiderhandlungen.“ Mit zwei leichten oder einem schweren Verstoß gilt ein Fahranfänger als auffällig und muss ein sogenanntes Aufbauseminar absolvieren. „Ein Aufbauseminar für Fahranfänger besteht aus vier Sitzungen und einer Beobachtungsfahrt“, schildert Fahrlehrer Thorsten Baumbach den Ablauf. „Die Sitzungen werden in Gruppen von sechs bis zwölf Teilnehmern abgehalten. Hier tauscht man sich über Fahrfehler und besonders die Themen Alkohol am Steuer und Unfälle nach Disko-Besuchen aus.“ Zwischen dem ersten und dem zweiten Treffen finden Beobachtungsfahrten statt, bei denen jeweils zwei Teilnehmer einen dritten begleiten und seine Fehler registrieren. Diese werden im Nachgang ausgewertet. Der Austausch und die gemeinsame Reflektion dienen dazu, das eigene Verhalten und die eigene Einstellung im Dialog mit den anderen zu ändern. Die Fahranfänger sollen sich eine rücksichtsvolle und partnerschaftliche Fahrweise aneignen, um gefährliche Situationen zukünftig zu vermeiden. „Uns ist es wichtig, junge Menschen schon während der Führerscheinausbildung zu verantwortungsvollen Verkehrsteilnehmern ausgebildet werden, um so zur Sicherheit auf Deutschlands Straßen beizutragen. Für uns ist es natürlich das größte Lob, wenn der Schüler nicht an so einem Seminar teilnehmen muss.“, erklärt Thorsten Baumbach, der diese Seminare in seiner Fahrschule regelmäßig anbietet. Zu diesem Zweck hat Thorsten Baumbach eine spezielle Ausbildung erhalten. Genauere Informationen über das Thema Aufbauseminare erhalten Sie bei Thorsten Baumbach unter der Durchwahl 064296458 oder direkt in der Fahrschule: Fahrschule Thorsten Baumbach, An der Hauptstr. 25, 35260 Stadtallendorf.
Mehr erfahren >Fahrfehler sind keine Kavaliersdelikte!
15.10.2015 | FAHRSCHUL-WISSENGerade die kleinen Dinge zählen im Straßenverkehr Schulterblick, Rechts vor Links, halten am Stoppschild: Jeder Autofahrer weiß, wie korrektes Verkehrsverhalten funktioniert. Doch nur die wenigsten wenden dieses Wissen an. „Hand aufs Herz, halten Sie die Geschwindigkeitsbegrenzungen und den vorgeschriebenen Abstand immer ein?“, fragt #userInhaber#, Inhaber der #userName#. „Ich kenne nur wenige Leute, die diese Frage mit einem ehrlichen Ja beantworten können.“ Der engagierte Fahrlehrer verbringt viel Zeit damit, seinen Schülern diese Verhaltensregeln einzuprägen. Und er prägt ihnen ein, sie nach Bestehen der Prüfung nicht wieder zu „vergessen“, nur weil andere Verkehrsteilnehmer sich nicht daran halten. „Wer unsere Schule durchlaufen hat weiß, wie wichtig die kleinen Dinge sind“, erklärt #userInhaber#. „Durch Abbiegen ohne Schulterblick kommt es zum Beispiel immer wieder zu schweren Unfällen mit Radfahrern.“ Doch viele Autofahrer verzichten aus Bequemlichkeit auf vermeintliche Kleinigkeiten wie den Schulterblick. Ebenso wird es als Kavaliersdelikt angesehen, auch mal mit 70 km/h durch die Stadt zu rasen, wenn man es gerade eilig hat. „Dabei besteht noch nicht einmal ein Rechtsanspruch auf die Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h, weiß Fahrschulinhaber #userInhaber#. „Unter gewissen Umständen kann Tempo 40 schon zu hoch sein.“ Selbst nach einer hervorragenden Ausbildung kommen junge Autofahrer schnell in Versuchung, das Gelernte wieder über Bord zu werfen, wenn sie sehen, dass sich niemand daran hält. „Erfahrene Verkehrsteilnehmer sollten ein Vorbild für die Jugend sein. Dass sie stattdessen Fehlverhalten vorleben, ist verantwortungslos. Wir alle sollten uns regelmäßig fragen, was uns wichtiger ist: Ein wenig Bequemlichkeit oder Sicherheit im Straßenverkehr – für uns und für andere“, so #userInhaber#. Nicht nur das Fahren mit zu geringem Abstand oder zu hoher Geschwindigkeit sind die Ursache zahlreicher Auffahrunfälle, sondern oft ist es einfach die Faulheit, den Blinker zu setzen. Kleine Dinge machen oft einen großen Unterschied. Gerade im Straßenverkehr sollten wir das nicht vergessen! Fragen zum korrekten Verhalten im Straßenverkehr beantwortet #userInhaber# gern unter der Durchwahl #userPhone# oder direkt in der Fahrschule: #userName#, #userStreet#, #userPostcode# #userCity#.
Mehr erfahren >Der Schlüssel zum Verständnis
15.09.2015 | FAHRSCHUL-WISSENDas bedeuten die Schlüsselzahlen im Führerschein Haben Sie sich schon einmal gefragt, was die zwei- bis dreistelligen Einträge auf der Rückseite Ihres Führerscheins bedeuten? Dann gehören Sie wahrscheinlich zu denjenigen, die bei der Ausstellung ihrer Fahrerlaubnis nicht ausreichend über die eingetragenen Schlüsselzahlen informiert worden sind. Laut Thorsten Baumbach, Inhaber der Fahrschule Thorsten Baumbach, wird dieser Pflicht leider häufig nicht nachgekommen. „Hinter den Schlüsselzahlen verstecken sich Beschränkungen, Auflagen und Zusatzangaben, die wegen der geringen Größe des Führerscheins nicht ausgeschrieben werden können“, erklärt der langjährige Fahrlehrer. „Jeder Führerscheininhaber sollte wissen, was in seiner Fahrerlaubnis vermerkt ist!“ Die Schlüsselzahlen in Feld 12 beziehen sich auf die jeweiligen Fahrerlaubnisklassen, hinter denen sie eingetragen sind. Diejenigen, die für alle erteilten Klassen gelten, findet man in der letzten Zeile von Feld 12. Dabei unterscheidet man zwischen den aus zwei Ziffern bestehenden harmonisierten EU-Schlüsselzahlen und den dreistelligen, die nur in Deutschland gelten. Unterschlüsselungen in Form von zwei Ziffern und/oder Buchstaben werden durch einen Punkt abgetrennt. „Der Eintrag 01 bedeutet zum Beispiel, dass Sie laut ärztlichem Gutachten ausdrücklich eine Sehhilfe oder Augenschutz benötigen, die Angabe 01.01, dass eine Brille obligatorisch ist, 01.02 dagegen, dass Sie Kontaktlinsen tragen müssen“, erklärt Fahrlehrer Thorsten Baumbach. Ein weiterer wichtiger Eintrag ist die 05, die Fahrbeschränkungen aus medizinischen Gründen auflistet, darunter: 05.01 – nur bei Tageslicht, 05.07 – nicht gültig auf Autobahnen und 05.08 – kein Alkohol. Der Eintrag 10 weist auf eine angepasste Schaltung hin, die 15 auf eine angepasste Kupplung und die 20 auf angepasste Bremsmechanismen. Nationale Schlüsselzahlen verweisen größtenteils auf Auflagen für die einzelnen Klassen. Fragen zu den Schlüsselzahlen und einzelnen Bedeutungen, auch für die Führerscheinklasse A, beantwortet Thorsten Baumbach gern unter der Durchwahl 064296458 oder direkt in der Fahrschule: Fahrschule Thorsten Baumbach, Niederkleinerstr. 38a, 35260 Stadtallendorf.
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